Praktikum

Fahrplan zum Praktikum

Der folgende „Fahrplan“ zum Praktikum in der Jahrgangsstufe 11 begleitet die Praktikumsbetriebe und die Schülerinnen und Schüler durch das Praktikumsjahr und soll als Hilfestellung für die Durchführung des Praktikums in der Fachoberschule dienen. Er bezieht sich auf häufig gestellte Fragen der Betriebe und der Schülerinnen und Schüler und soll auch den Umgang mit den Downloads auf der Homepage erleichtern.

Fahrplan zum Praktikum
 

  • Bewerbung

    1. Bewerbung der Praktikantinnen/ Praktikanten

    Aktion

    Bemerkungen

    Link

    • Praktikantenvertrag wird abgeschlossen.
    • Dauer ca. 1 Jahr (01.08. bis zum Beginn der Sommerferien des folgenden Jahres)
    • Unterschriften erst vom Betrieb, dann von der Schule. Original an Betrieb, Kopie an Schule, Kopie an Praktikant/in.
    • Festlegen der Praktikumswoche (evt. Änderungen aus schulorganisatorischen Gründen vorbehalten).
    • Die Max-Eyth-Schule hat eine Kapazitätsbeschränkung für die Aufnahme in die Fachoberschule. Der Anmeldeschluss für die Aufnahme ist der 31.03.20XX. Schülerinnen und Schüler, die bis spätestens 4 Wochen nach dem Anmeldeschluss ihre Unterlagen (Praktikumsvertrag, Zeugnisse, etc.) vollständig eingereicht haben, werden bei der Vergabe der Schulplätze vorrangig berücksichtigt.
    • Urlaubsregelung: siehe Vertrag
  • Praktikumsinhalte

    2. Festlegen der Praktikumsinhalte durch die Betriebe

    Aktion

    Bemerkungen

    Link

    • Checklisten der Schule für den jeweiligen Schwerpunkt sichten und mit möglichen Praktikumsinhalten abgleichen.
    • Die Checklisten für die Betriebe sind unverbindlich und sollen lediglich als Hilfestellungdienen.
      In ihnen sind die Schulinhalte aufgeführt und mögliche Schnittstellen zu den Praktikumsinhalten aufgezeigt.
    Bereich Elektrotechnik: Checkliste ET
    Bereich Informationstechnik: Checkliste IT
    Bereich Maschinenbau: Checkliste MB
  • Praktikumsverlauf

    3. Im Verlauf des Praktikums

    Aktion

    Bemerkungen

    Link

    Sichtung der Tätigkeitsnachweise und Praktikumsberichte

    • Die Praktikanten/-innen führen Tätigkeitsnachweise, die von den Betrieben abgezeichnet werden.
    • Praktikumsberichte (einer pro Schulhalbjahr) werden von der Schule benotet. 
     

    Umgang mit Fehlzeiten:

    • Zur Erstellung der Zeugnisse benötigen wird die Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler aus Ihrem Betrieb

     

    Informieren Sie uns bitte bis zum 15. Januar und vier Wochen vor Sommerferienbeginn über die Fehlzeiten der Praktikanten/innen.

    • Atteste ab drittem Krankheitstag.
    • Krankmeldung sofort.
    • Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen bitte Schule benachrichtigen (Klassenlehrer/in).
    • Die Mindeststundenzahl (800 Stunden) des Praktikums muss am Ende des Jahres erfüllt sein.

    15. Januar

    Rückmeldung der Fehlzeiten

     

     

     

    4 Wochen vor den Sommerferien Vorabbescheinigung des Praktikums

    Urlaub:

    • Ferienregelung: Das Praktikum wird weiterhin nur in der Praktikumswoche durchgeführt. Die Schulwoche ist dann frei. Der anteilige Jahresurlaub (siehe Vertrag) ist in Absprache mit dem Betrieb in den Praktikumswochen zu nehmen.

     

     

    Freie Praktikumsplätze:

    • Sie suchen für ihren Betrieb einen Praktikanten /in für das nächste Jahr?

    Bitte nehmen Sie Kontakt auf und schicken Sie Ihre Anfrage an die folgende Adresse:

    pinks@max-eyth-schule.de

     

     

  • Bescheinigung

    4. Vorabbescheiningung zum Praktikum

    Zeitraum Aktion Bemerkung Link

    4 Wochen vor Sommerferienbeginn

    • Per Fax an Schule senden
    • Das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums ist u. a. Voraussetzung für die Versetzung von der Klassenstufe 11 in die Klassenstufe 12. Da die Zeugniskonferenzen bereits vor den Sommerferien stattfinden, benötigen wir als Schule eine Vorabbescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums vom Betrieb. Diese Bescheinigung gilt unter Vorbehalt.
  • Abschluss

    5. Erstellung der Praktikumsbescheinigung

    Aktion

    Bemerkungen

    Link

    • Durch den Betrieb an den Praktikanten / die Praktikantin
    • Die endgültige Praktikumsbescheinigung und das Zeugnis durch den Betrieb behält der Praktikant / die Praktikantin. Diese Unterlagen sind oftmals ein erforderlicher Nachweis für ein späteres Studium und daher sehr wichtig.