Der Staatlich geprüfte Techniker

Die Bezeichnung „Techniker“ ist nicht einheitlich. So gab es z. B. Radio- und Fernsehtechniker als Ausbildungsberuf, ebenso wie die Bezeichnung „Techniker“ als reine Tätigkeitsbeschreibung.
Die Staatlich geprüften Techniker durchlaufen hingegen eine zweijährige Vollzeitausbildung oder eine vierjährige Teilzeitausbildung an einer Fachschule mit anschließender Abschlussprüfung, in der sie nachweisen, dass sie die Befähigung besitzen, Aufgaben verantwortungsbewusst und selbständig wahrzunehmen.

Um diese Ausbildung wahrnehmen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Näheres kann unter den Zugangsvoraussetzungen nachgelesen werden. Die unterschiedlichen Berufszweige erhalten eine entsprechende Zusatzbezeichnung, so z. B. Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Maschinentechnik/ Schwerpunkt Maschinenbau oder Staatlich geprüfter Techniker Fachrichtung Mechatronik/ Schwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik.
Techniker können in allen Bereichen von Verwaltung, Wirtschaft, Handwerk oder Industrie in der mittleren Führungsebene eingesetzt werden.

Der Staatlich geprüfte Techniker kann auch als Betriebsleiter im Handwerk oder im industriellen Bereich sein Einsatzgebiet finden. Hierbei obliegt ihm teilweise sogar die Personalwirtschaft bis hin zur Ausbildung, die er nach einer eventuellen zusätzlichen Ausbildereignungsprüfung ausüben kann.

Die Vermittlung von Fachwissen baut auf die Grundlagenkenntnisse der Ausbildung auf. Daneben sind aber auch allgemeinbildende Inhalte und methodische Fähigkeiten Teil der Ausbildung, die den Techniker befähigen sollen, später handlungskompetent berufliche Aufgaben zu lösen und dabei auch ökonomische, ökologische und gesellschaftliche Gesichtspunkte einfließen zu lassen.