Praktikumsinhalte

Erläuterung „Einschlägiges Praktikum“

Umgang mit Fehlzeiten:

  • Atteste ab drittem Krankheitstag.
  • Krankmeldung sofort.
  • Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen bitte Schule benachrichtigen (Klassenlehrer/in).
  • Die Mindeststundenzahl (800 Stunden) des Praktikums muss am Ende des Jahres erfüllt sein.
  • Checklisten der Schule für den jeweiligen Schwerpunkt sichten und mit möglichen Praktikumsinhalten abgleichen.
  • Die Checklisten für die Betriebe sind unverbindlich und sollen lediglich als Hilfestellungdienen.
    In ihnen sind die Schulinhalte aufgeführt und mögliche Schnittstellen zu den Praktikumsinhalten aufgezeigt.
Bereich Elektrotechnik: Checkliste ET
Bereich Informationstechnik: Checkliste IT
Bereich Maschinenbau: Checkliste MB

3. Im Verlauf des Praktikums

Anfertigen und Benotung von Tätigkeitsberichte 
  • Zwei Berichte im Schuljahr (§4 Abs. 8 VOFOS)
  • Sichtung durch Betrieb
  • Benotung erfolgt in der Schule
In den Schwerpunkt erfolgt das Anfertigen der Tätigkeitsberichte in unterschiedlichen Fächern und auch mit Hilfe von unterschiedlichen Medien (z. B. Papier, E-Portfolio, etc.). 

 

  • Zur Erstellung der Zeugnisse benötigen wird die Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler aus Ihrem Betrieb

Informieren Sie uns bitte bis zum 15. Januar und vier Wochen vor Sommerferienbeginn über die Fehlzeiten der Praktikanten/innen.

Urlaub:
  • Ferienregelung: Das Praktikum wird weiterhin nur in der Praktikumswoche durchgeführt. Die Schulwoche ist dann frei. Der anteilige Jahresurlaub (siehe Vertrag) ist in Absprache mit dem Betrieb in den Praktikumswochen zu nehmen.
  
Freie Praktikumsplätze:
  • Sie suchen für ihren Betrieb einen Praktikanten /in für das nächste Jahr?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit unserem Praktikumsbeauftragten auf:

reitmeyer@max-eyth-schule.de

 

4 Wochen vor Sommerferienbeginn

Das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums ist u. a. Voraussetzung für die Versetzung von der Klassenstufe 11 in die Klassenstufe 12. Da die Zeugniskonferenzen bereits vor den Sommerferien stattfinden, benötigen wir als Schule eine Vorabbescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums vom Betrieb. Diese Bescheinigung gilt unter Vorbehalt.

5. Erstellung der Praktikumsbescheinigung

Durch den Betrieb an den Praktikanten / die Praktikantin

Die endgültige Praktikumsbescheinigung und das Zeugnis durch den Betrieb behält der Praktikant / die Praktikantin. Diese Unterlagen sind oftmals ein erforderlicher Nachweis für ein späteres Studium und daher sehr wichtig.