Zugang und Finanzierung

Rechtliche Grundlage für die Weiterbildung an Technikerschulen ist die Rahmenvereinbarung über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 1992.

Einzelne Bundesländer regeln über ihre Schul- bzw. Fachschulverordnung die Technikerausbildung. Für Hessen finden Sie diese auf der Homepage des Kultusministeriums.