Zugang zum BG
Aufgenommen wird, wer…
… in die gymnasiale Oberstufe versetzt wurde
oder
…einen qualifizierenden Realschulabschluss erworben hat.
…einen mittleren Abschluss mit Eignung erreicht hat:
- In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in einer Naturwissenschaft im Durchschnitt besser als befriedigende Leistungen (mindestens 2,75 im B-Kurs).
- In allen übrigen Fächern im Durchschnitt besser als befriedigende Leistungen (besser als 3,0 im B-Kurs).
- Durch ein Gutachten der Klassenkonferenz für den Unterricht in der Gymnasialen Oberstufe empfohlen wird.
Die 2. Fremdsprache
Wer in der Mittelstufe (Sek I) …
- … bereits 4 Jahre in einer 2. Fremdsprache unterrichtet wurde, muss diese im Beruflichen Gymnasium nicht weiterführen (kann sie abwählen).
- … 2 oder 3 Jahre in der 2. Fremdsprache Französisch, Spanisch oder Latein unterrichtet wurde, muss und kann diese Sprache an unserem Beruflichen Gymnasium für ein Jahr weiterführen (kann sie aber in der Q-Phase abwählen).
- … in noch keiner 2. Fremdsprache unterrichtet wurde, muss und kann an unserem Beruflichen Gymnasium für drei Jahre Französischunterricht belegen.
- … in Latein unterrichtet wurde, kann durch ein weiteres freiwilliges Jahr in der Einführungsphase sein Latinium erwerben.