Zugang zum BG (Eignung)

Liebe Schülerin, lieber Schüler,

wir freuen uns über Dein Interesse an unserem Beruflichen Oberstufengymnasium und über Deine Bewerbung. Im Folgenden einige Informationen, um Dir den Übergang in die Sekundarstufe II zu erleichtern.

Anmeldefristen:

Die Bewerbung für eine weiterführende Schule muss bis zum 15. Februar an der abgebenden Schule eingereicht worden sein. Diese Bewerbung muss bis zum 1. März an unserer Schule eingegangen sein. Wir teilen unseren Bewerber*innen dann nach Möglichkeit bis ca. Mitte März schriftlich mit, ob die Bewerbung erfolgreich war und ob wir einen Platz im gewünschten Schwerpunkt an unserer Schule anbieten können. Bei unserer Rückmeldung handelt es sich um eine vorläufige Zusage. Die endgültige Zusage kann erst nach Vorlage des Abschlusszeugnisses erfolgen. Wer die Aufnahmekriterien zum Ende des 1. Schulhalbjahr nicht erfüllt, erhält keine vorläufige Zusage und wir senden die Bewerbungsunterlagen zurück. Wer die Aufnahmekriterien erst zum Ende des 2. Schulhalbjahr erfüllt, kann seine Bewerbung nachreichen und wird ggf. in eine Warteliste aufgenommen. Wer die Einführungsphase bereits an einer anderen Schule durchlaufen hat oder sich aus einem anderen Bundesland bewirbt, kann sich mit unserem eigenen Anmeldeformular bewerben. Alle anderen Bewerber*innen nutzen bitte das offizielle Anmeldeformular des Staatlichen Schulamtes, das bei den abgebenden Schulen in der Regel erhältlich ist.

In unserer Rückmeldung fragen wir ab, ob evangelische Religion oder Ethik belegt werden soll, ob am Physik- oder Biologieunterricht mit erhöhter Stundenzahl teilgenommen werden soll und ob noch Unterricht in der 2. Fremdsprache erfolgen muss. Falls Du mit einem Freund oder einer Freundin in eine gemeinsame Klasse eingeschult werden möchtest, dann dies bitte bereits auf dem Anmeldebogen vermerken.

Aufnahmekriterien und Zulassungsbedingungen:

Aufgenommen an unserem Beruflichen Oberstufengymnasium wird, wer:

  • in die gymnasiale Oberstufe versetzt wurde oder
  • einen qualifizierenden Realschulabschluss erworben hat oder
  • einen mittleren Abschluss mit Eignung erreicht hat und
    • in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in einer Naturwissenschaft im Durchschnitt besser als befriedigende Leistungen (mindestens 2,75 auf B-Kurs bzw. E-Kurs Niveau) und
    • in allen übrigen Fächern im Durchschnitt besser als befriedigende Leistungen (besser als 3,0 auf B-Kurs bzw. E-Kurs Niveau) und
    • durch ein Gutachten der Klassenkonferenz für den Unterricht in der Gymnasialen Oberstufe empfohlen wird.
    • Hinweis: A-Kurs Noten werden um einen Notenpunkt aufgewertet, G-Kurs Noten werden um einen Notenpunkt abgewertet. B-Kurs oder E-Kurs Noten zählen unverändert.)
  • die Altersbeschränkung gemäß OAVO §2 (7) und OAVO §18 (4) erfüllt.

Sprachkompetenz:

Für den erfolgreichen Besuch der Oberstufe ist das Sprachniveau C1 in Deutsch erforderlich. Deine Sprachkompetenz kannst Du z.B. hier oder hier überprüfen.

Zugang für Absolventen einer Fachoberschule

OAVO §19 (6): „Bewerber*innen mit dem Zeugnis der Fachhochschulreife einer beruflichen Schule können in die Qualifikationsphase (Q1) des beruflichen Gymnasiums unter Beibehaltung der entsprechenden Fachrichtung oder des entsprechenden Schwerpunkts aufgenommen werden. Die Aufnahme ist spätestens acht Wochen vor dem beabsichtigten Eintritt zu beantragen. Bewerber*innen müssen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen, die mindestens denen entsprechen, die bis zur Qualifikationsphase erworben werden.“ Für die Altersbeschränkung siehe §2 (7) und §18 (4).

Zugang für Absolventen einer abgeschlossenen Ausbildung

Hier gilt eine abweichende Altersbeschränkung. Siehe dazu OAVO §18 (4).

Zugang für Schüler*innen, die bereits die Oberstufe an einem anderen Gymnasium besuchen

Wir unterrichten in der Einführungsphase 10 Wochenstunden fachspezifische Inhalte aus den Schwerpunktfächern. Ein Wechsel aus der Einführungsphase eines anderen Gymnasiums in die Qualifikationsphase unseres beruflichen Oberstufengymnasiums ist daher nicht zielführend und damit ausgeschlossen. Einzige Ausnahme ist der Wechsel von einem andern beruflichen Gymnasium an unsere Schule – unter Beibehaltung des Schwerpunktfaches.

Soll die Einführungsphase wiederholt werden, so kann die Wiederholung an unserer Schule stattfinden, sofern nicht bereits die letzte Jahrgangsstufe der Sekundarstufe 1 wiederholt wurde und sofern die Zugangsbedingungen zur Oberstufe gemäß der hessischen OAVO (siehe oben) erfüllt wurden.

Die 2. Fremdsprache

Für Schüler*innen, die in der Mittelstufe durchgehend in der zweiten Fremdsprache mindestens vier aufsteigende Schuljahre bzw. mit entsprechender Stundenzahl unterrichtet wurden, ist im beruflichen Gymnasium nur eine Fremdsprache (Englisch) verpflichtend. OAVO §19 (4)

Schüler*innen, die in der Mittelstufe keinen durchgehenden benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache erhalten haben, müssen in der gymnasialen Oberstufe durchgehend Unterricht in einer zweiten Fremdsprache belegen [..], wobei kein Kurs in der Qualifikationsphase mit null Punkten abgeschlossen sein darf [..]. OAVO §14 (3)

Schüler*innen, die erst in den letzten beiden Jahren der Mittelstufe benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, müssen ihre beiden Fremdsprachen bis zum Ende der Einführungsphase fortführen [..]. OAVO §14 (2)

Zusammengefasst gilt: Wer in der Mittelstufe (Sekundarstufe I):

  • 4 Jahren bereits in einer 2. Fremdsprache unterrichtet wurde, muss diese im Beruflichen Gymnasium nicht weiterführen (wählt sie ab),
  • in den letzten 2 Jahren in der 2. Fremdsprache Französisch, Spanisch oder Latein unterrichtet wurde, muss diese Sprache an unserem Beruflichen Gymnasium für ein Jahr in der Einführungsphase weiterführen (kann sie aber in der Q-Phase abwählen),
  • in noch keiner 2. Fremdsprache unterrichtet wurde, muss und kann an unserem Beruflichen Gymnasium drei Jahre am Französischunterricht teilnehmen,
  • in Latein unterrichtet wurde, kann durch ein weiteres freiwilliges Jahr in der Einführungsphase sein Latinium erwerben.

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