Downloadbereich BG

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  • BYOD – Formale Begründung der Notwendigkeit für ein Notebook zur Vorlage bei den Ämtern (-> Begründung Notebook).

  • Kerncurricula der Schwerpunkte: Die Kerncurricula finden Sie hier (unter Jahrgangsstufe Berufliches Gymnasium).

  • Terminpläne für das laufende Schuljahr (Achtung: vor Download den Cache des Browsers mit Tastenkombination [Strg], [Shift] und [Entf] löschen!)

Regelungen bzgl. Leistungsfeststellungen, sind in den §§ 26 bis 34 der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ (VOGSV) sowie in § 9 der OAVO zusammengefasst. Nachstehend wichtige Auszüge:

Beachte die Neufassung von §9 OAVO (12) vom 1. August 2025!

§ 28 VOGSV (2) und (3)
Es gilt der verbindliche Grundsatz: „Maximal 3 schriftliche Klausuren pro Woche, maximal 1 schriftliche Klausur nach § 32 (2) pro Tag. Dies gilt nicht in den Fällen des § 29 VOGSV (1) Satz 1.
(Anmerkung: Vorrang haben Klausuren, die in unseren Klausurenplänen aufgeführt sind).

§ 33 VOGSV (1)
Die Termine und der inhaltliche Rahmen schriftlicher Arbeiten […] sind rechtzeitig […] mindestens fünf Unterrichtstage vorher bekannt zu geben.

(Anmerkung: Wochenenden, Feiertage und Ferien sind keine Unterrichtstage).